Zensur!

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” Artikel 5 des GG der BRD

Ist dieses noch gewährleistet? Arcor sperrt Seiten mit pornographischem Inhalt und ein EU Kommissar will gefährliche Worte (wie Bombe, Töten, Terrorismus) im Internet blockieren. Für mich ist beides ZENSUR. Ich bin ein freier und mündiger Bürger und kann selbst entscheiden welche Internetseiten für mich gut sind! Wenn ich Pornos schauen will, dann ist das mein gutes Recht und wenn ich mich im Internet über Bombenbau informieren will, dann ist das ebenfalls mein gutes Recht. Wo soll das enden? In ein paar Jahren wird dann alles geblockt was “feindlich für die Demokratie ist”? Vielleicht sollte unsere Regierung in Peking nachfragen, die haben damit Erfahrung.

Ich hatte ernsthaft gestern noch darüber nachgedacht auf einen Arcor Anschluß zu wechseln – heute denke ich nach ob ich eine Strafanzeige gegen das Unternehmen erlasse (ich muss nur noch das richtige Gesetz finden).

Und dann soll mir noch einer mal erzählen, dass das Internet Demokratie fördern würde. Anscheinend ist man mehr daran mit Hilfe des Internets ganz langsam aber sicher die Bürgerrechte immer weiter einzuschrenken um am Ende ein Volk lauter dummer Leute zu haben die nicht einmal mehr wählen wollen und ihre Obrigkeit lobt wie toll sie ist. Hallo Pjöngjang wir kommen!

Mannheimer Morgen verwendet CCC-Pressemitteilung als Hauptartikel

In der heutigen Ausgabe des Mannheimer Morgen ist der Hauptartikel des Politik Teils und auch ein Kommentar (beide geschrieben von Hans-Dieter Füser aus Seite 2) über die Unendliche Geschichte des “Bundestrojaners”. Beim Lesen der Artikel ist mir aufgefallen, dass sie sehr negativ gegenüber dem Bundestrojaner sind. Das fand ich schon recht ungewöhnlich. Als dann Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC, zitiert wurde, war ich dann schon sehr überrascht und habe für mich gedacht: “Der CCC muss wohl mal wieder eine Pressemitteilung rausgegeben haben.”

Und richtig am Montag wurde eine Pressemitteilung rausgegeben. Beim Durchlesen dieser ist mir aufgefallen, dass der MM streckenweise wörtlich abgeschrieben hat.

Hier ein Beispiel aus dem Kommentar:

“Die Bereitschaft kundiger Experten, einer Regierung, die einerseits Sicherheitsforschung erschwert und andererseits selbst zum Trojaner-Verbreiter werden will, aus der Patsche zu helfen, ist kaum mehr vorhanden.”

Eigentlich find ich das ja toll. Schade nur, dass der MM nicht direkt dazu schreibt, dass die Hauptquelle des Artikels der CCC ist. Auch hätte ein kleiner Hinweis, was der CCC denn ist auch nicht geschadet. Im uninformierten Bereich der Gesellschaft kommt der Name “Chaos Computer Club” vielleicht nicht ganz so positiv rüber.

Hoffen wir mal das die Stimmung weiterhin in der Presse er negativ ist. Dann lässt sich der Bundestrojaner aka Remote Forensic Software doch noch verhindern.

Auf jeden Fall ein dickes Lob an den Mannheimer Morgen für die objektiven Berichterstattung mit dem Hinweis auf die Webseite des BSI, die eine Anleitung enthält wie man sich vor Trojanern (und somit auch vor der RFS) schützen kann.

Wie naiv sind die eigentlich

Kathrin hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, dass ich ja noch was zum Thema Politik schreiben wollte.

Es handelt sich mal wieder um das schöne Thema der Online-Durchsuchung. Die hat nun mit “Remote Forensic Software” auch einen Namen bekommen. Es ist ja auch kein Trojaner im klassischen Sinne, sondern eine Anwendung die auf dem Rechner ganz normal installiert wird. Das BKA bricht ein und installiert die RFS (und das soll nicht an Stasi erinnern?!?) auf dem Rechner. In welcher Welt leben die eigentlich? Die Zeiten von Windows 98 und Anmeldung via Escape Taste sind nun mal vorbei. Also ich hab heute meinen Rechner auf Anmeldung per USB-Key mit pamusb umgestellt. Damit funktioniert nicht mal der Ausweichplan einen Keylogger im Falle einer verschlüsselten Festplatte zu verwenden um an das Passwort zu kommen.

Da erzählen die uns der Bundestrojaner aka. RFS sei lebensnotwendig um den islamischen Terrorismus zu bekämpfen und die haben solche Ideen! Wirklich traurig – noch peinlicher geht es doch nicht. Der Gegner hat Pilotenausbildungen gemacht und schwimmt angeblich im Geld. Ich glaube die Terroristen werden durchaus genügend Geld in die Hand nehmen um festzustellen, dass ein Keylogger installiert wurde, setzen bestimmt nicht auf Windows und einfach umkonfigurierbare Firewalls und haben bestimmt schon mal was von IDS oder SELinux gehört.

Das ganze ist nachzulesen bei Golem.de und Heise.

Ich habe selten so gut über die Unwissenheit bzw. Ignoranz unserer Exekutive gelacht.

P.S. Liebes mitlesendes BKA: Dieser Beitrag bietet keine Tipps die über allgemein bekanntes hinausgehen. Es gibt also keinen Grund mich als “Gefährder” oder “Sympathisant” zu verhaften auch wenn ihr oberster Stasi Beauftragter (aka Schäuble) das wahrscheinlich gerne machen würde.

Online Durchsuchung

Auch wenn Herr Schäuble am Ende daran sterben sollte: ich habe in der wikipedia im Artikel zum Bundesverfassungsgericht etwas entdeckt was seine “lebensnotwendige” Online Durchsuchung vor Probleme stellen dürfte. Ich zitiere:

“2006 entscheidet das Gericht, dass auf einer Festplatte privat gespeicherte, internetgestützte Kommunikation zwar nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt ist, da Übermittlungsvorgänge bereits beendet sind, jedoch erfährt sie in einem Ergänzungsverhältnis Schutz durch das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung.”

Daraus schließe ich: wird einfach nur ein Gesetz erlassen, kassiert Karlsruhe es wieder. Das GG wird er wohl kaum ändern können (da wird wohl die SPD nicht mit machen) und Frau Merkel wird ihre politische Zukunft wohl kaum an solch ein Gesetz knüpfen und am Ende eine Vertrauensfrage riskieren. Und selbst wenn? Macht die FDP so was mit oder die Grünen? Wohl kaum. Also lehnen wir uns zurück, schauen zu wie Herr Schäuble sich weiterhin lächerlich macht, wie in diesem Stern Interview (vielen Dank an Flo – war interresant), und lassen Karlsruhe am Ende einfach jeden seiner faschistischenfanatischen Vorschläge kassieren.

Gemeinschaftskunde

Der Spiegel hat in einem Interview unserem Bundesinnenminister Herrn Schäuble die Gelegenheit gegeben, zu beweisen, dass er nie Gemeinschaftskundeunterricht hatte. So hält er die gezielte Tötung von Terroristen in Deutschland als rechtlich völlig ungeklärt. Ich hab in meinem Gemeinschaftskundeunterricht gelernt, dass es einen Artikel 102 in unserem Grundgesetz gibt, der die Todesstrafe als abgeschafft erklärt. Außerdem gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung und jeder hat Recht auf einen fairen Prozess. Wo hier die Unklarheit liegt, verstehe ich nicht so ganz…

Auf die anderen Punkte aus seinem Interview möchte ich jetzt gar nicht eingehen. Sonst wird das hier zu viel. Ich möchte nur unserem Verfassungsschutz empfehlen Herrn Schäuble zu überwachen anstatt die SED ähhh Linkspartei.

Und bloggt so lange ihr noch könnt, bevor ihr zu “Gefährdern” erklärt werdet und euch das Internet verboten wird.

Hacker Paragraph zum zweiten

Nachdem ich gestern schon darüber berichtet hatte, gibt es heute gleich den nächsten Eintrag dazu. Der Bundesrat hat heute nun auch dem neuen Hacker Paragraphen zugestimmt, womit dieses umstrittene Gesetz nun tatsächlich in Kraft treten wird. Das Herr Köhler die Unterschrift verweigern wird, halte ich dann doch für etwas unwahrscheinlich. Mitlerweile kann man auch in IT-ferneren Medien wie SPIEGEL Online über dieses Gesetz lesen und wie fern der Realität es ist. So wird ein “Protokol der Sturheit” aufgeführt, der Vergleich zum “Verbot eines Schraubenziehers” aufgeführt und Informatik-Professor Pohl von der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg folgendermaßen zitiert: “Seit mehr als einem Jahr weisen Experten auf die fehlerhafte, ja schlampige Formulierung hin. Aber der Gesetzestext geht so durch alle Instanzen. Und niemand scheint zu verstehen oder verstehen zu wollen, worum es dabei geht.”

Tja schade, dass SO erst darüber berichtet, wenn es zu spät ist. Ein früherer Aufschrei in den Medien hätte ja vielleicht noch eine Änderung bewirkt. Schon traurig in was für einem Staat wir leben…

Hacker Paragraph

Nachdem unser Bundestag mal wieder ein sehr intelligentes Gesetz beschlossen hatte, habe ich den Bundestagsabgeordnetes aus meinem Wahlkreis (CDU und Die Grünen) eine Mail gesendet, in denen ich ihnen erklärt habe, warum dieses Gesetz wohl kontraproduktiv sein könnte. Dies sieht der CCC auch so und generell gab es scharfe Kritik an diesem neuen Gesetz zu Hacker-Tools, etc.
Nun habe ich doch eine sehr ausführliche Mail des Grünen Abgeordneten bekommen, die ich gerne an euch weitergebe:

Sehr geehrter Herr Grässlin,

vielen Dank noch für Ihre Mail, mit der Sie Ihre Sorgen bezüglich des jüngst
verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Computerkriminalität ausdrücken. Ihr
Anliegen habe ich gerne mit dem grünen zuständigen Fachpolitiker in der
Bundestagsfraktion, Jerzey Montag besprochen.

Mit diesem Gesetzentwurf werden nicht  – wie von Ihnen vermutet – sog.
Hackertools verboten; allerdings wurde ein Tatbestand des Vorbereitens des
Ausspähens und Abfangens von Daten als neuer Straftatbestand in das StGB
aufgenommen.

Danach macht sich strafbar, wer Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
von Straftaten ist, herstellt, sich oder anderen verschafft, verkauft, einem
andern überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.

In der Tat wurde im Rahmen der Diskussion zu dem Gesetzentwurf  von vielen
engagierten Verbänden und Initiativen eingewandt, dass die Definition der
von der Strafnorm erfassten Computerprogramme zu unscharf und zu weitgehend
sei. Es wurde die Befürchtung geäußert, damit könnten auch „dual-use-tools“
erfasst und deren Entwickler und Nutzer in die Ecke des Strafrechts gedrängt
werden.

Diese Kritik haben wir Grünen sehr sorgfältig geprüft und – im Ergebnis
erfolgreich – darauf hingewirkt dass diesen Bedenken im Bericht des
Rechtsausschusses deutlich begegnet wird.

Nun ist wird durch einen neu eingefügten Verweis auf Art 6 des
Europaratsübereinkommens klargestellt, dass nur solche Computerprogramme
erfasst sind, die in erster Linie dafür hergestellt werden, um damit
Straftaten nach § 202 a oder b StGB zu begehen. In der Beschlussempfehlung
ist festgehalten, dass die bloße „Eignung“ hierzu nicht ausreicht! Es muss
sich vielmehr um Computerprogramme handeln, die ihrer Bauart nach darauf
ausgelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen – mithin um sog. Schadsoftware
handeln. An diesen Konkretisierungen der Strafnorm werden auch Gerichte
nicht vorbeikommen, so dass die befürchtete Überkriminalisierung nach
unserem Dafürhalten nicht eintreten wird. Programmierer bzw. Anwender von
Tools wie z.B. Wireshark  oder Ping werden sich also auch künftig nicht
strafbar machen, denn es handelt sich bei diesen eben gerade nicht um
Schadsoftware.  

Für Zweifelsfälle sichert das Strafantragserfordernis, dass es ohne Kläger
gar nicht zum Strafverfahren kommen kann: ist der vermeintlich Geschädigte
damit einverstanden, dass in seinem IT-System Sicherheitslücken aufgedeckt
werden (damit er diese schließen und so das Sicherheitsniveau erhöhen kann)
wird er gerade keinen Strafantrag stellen, so dass eine Strafverfolgung
ausgeschlossen ist.

Zusätzlich war uns Grünen wichtig, dass in der Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses ein Prüfauftrag des Gesetzgebers verankert wurde, mit der
die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung sorgfältig beobachtet werden.
Sollte die Neuregelung – wider Erwarten –doch zu erheblichen negativen
Auswirkungen führen, wird der Gesetzgeber ggf. zeitnah gegensteuern müssen.

Vor dem Hintergrund dieser vielen erreichten Einschränkungen, die uns Grünen
sehr wichtig waren,  haben wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht
versagt. Mehr Information zu dem Gesetzentwurf finden Sie auch unter:
http://www.jerzy-montag.de/cms/default/dok/184/184250.computerkriminalitaet.
htm

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bonde, MdB

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Alexander Bonde
Mitglied des Deutschen Bundestages

Vorsitzender der Landesgruppe Bündnis90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg im
Bundestag
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Verteidigungsausschusses

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