Migräne

Nach fünf Wochenenden in Folge mit Kopfschmerzen, so dass ich den ganzen Tag im Bett geblieben bin, bin ich heute dann endlich mal zum Arzt gegangen. Leider gab es die Diagnose, die ich befürchtet hatte und nicht wahr haben wollte: Migräne. Mir ist klar, dass ich einige der Symptome aufzeige: immer Sonntags, sehr starke Schmerzen, Übelkeit. Jedoch gibt es auch einige typische Symptome, die ich nicht habe wie Lichtempfindlichkeit, Geräuschempfindlichkeit, Aura. Ein Besuch beim Neurologen wird wohl jetzt dann Gewissheit bringen.

Tja ich werde wohl lernen müssen damit umzugehen und mein Leben darauf anzupassen, so dass es am WE das auslösende Element (was auch immer es sein mag) nicht mehr gibt. Vielleicht schaffe ich es mein Leben umzustellen und mal wieder einen Sonntag zu genießen…

Online Durchsuchung

Auch wenn Herr Schäuble am Ende daran sterben sollte: ich habe in der wikipedia im Artikel zum Bundesverfassungsgericht etwas entdeckt was seine “lebensnotwendige” Online Durchsuchung vor Probleme stellen dürfte. Ich zitiere:

“2006 entscheidet das Gericht, dass auf einer Festplatte privat gespeicherte, internetgestützte Kommunikation zwar nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt ist, da Übermittlungsvorgänge bereits beendet sind, jedoch erfährt sie in einem Ergänzungsverhältnis Schutz durch das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung.”

Daraus schließe ich: wird einfach nur ein Gesetz erlassen, kassiert Karlsruhe es wieder. Das GG wird er wohl kaum ändern können (da wird wohl die SPD nicht mit machen) und Frau Merkel wird ihre politische Zukunft wohl kaum an solch ein Gesetz knüpfen und am Ende eine Vertrauensfrage riskieren. Und selbst wenn? Macht die FDP so was mit oder die Grünen? Wohl kaum. Also lehnen wir uns zurück, schauen zu wie Herr Schäuble sich weiterhin lächerlich macht, wie in diesem Stern Interview (vielen Dank an Flo – war interresant), und lassen Karlsruhe am Ende einfach jeden seiner faschistischenfanatischen Vorschläge kassieren.

Gemeinschaftskunde

Der Spiegel hat in einem Interview unserem Bundesinnenminister Herrn Schäuble die Gelegenheit gegeben, zu beweisen, dass er nie Gemeinschaftskundeunterricht hatte. So hält er die gezielte Tötung von Terroristen in Deutschland als rechtlich völlig ungeklärt. Ich hab in meinem Gemeinschaftskundeunterricht gelernt, dass es einen Artikel 102 in unserem Grundgesetz gibt, der die Todesstrafe als abgeschafft erklärt. Außerdem gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung und jeder hat Recht auf einen fairen Prozess. Wo hier die Unklarheit liegt, verstehe ich nicht so ganz…

Auf die anderen Punkte aus seinem Interview möchte ich jetzt gar nicht eingehen. Sonst wird das hier zu viel. Ich möchte nur unserem Verfassungsschutz empfehlen Herrn Schäuble zu überwachen anstatt die SED ähhh Linkspartei.

Und bloggt so lange ihr noch könnt, bevor ihr zu “Gefährdern” erklärt werdet und euch das Internet verboten wird.

Hacker Paragraph zum zweiten

Nachdem ich gestern schon darüber berichtet hatte, gibt es heute gleich den nächsten Eintrag dazu. Der Bundesrat hat heute nun auch dem neuen Hacker Paragraphen zugestimmt, womit dieses umstrittene Gesetz nun tatsächlich in Kraft treten wird. Das Herr Köhler die Unterschrift verweigern wird, halte ich dann doch für etwas unwahrscheinlich. Mitlerweile kann man auch in IT-ferneren Medien wie SPIEGEL Online über dieses Gesetz lesen und wie fern der Realität es ist. So wird ein “Protokol der Sturheit” aufgeführt, der Vergleich zum “Verbot eines Schraubenziehers” aufgeführt und Informatik-Professor Pohl von der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg folgendermaßen zitiert: “Seit mehr als einem Jahr weisen Experten auf die fehlerhafte, ja schlampige Formulierung hin. Aber der Gesetzestext geht so durch alle Instanzen. Und niemand scheint zu verstehen oder verstehen zu wollen, worum es dabei geht.”

Tja schade, dass SO erst darüber berichtet, wenn es zu spät ist. Ein früherer Aufschrei in den Medien hätte ja vielleicht noch eine Änderung bewirkt. Schon traurig in was für einem Staat wir leben…

Hacker Paragraph

Nachdem unser Bundestag mal wieder ein sehr intelligentes Gesetz beschlossen hatte, habe ich den Bundestagsabgeordnetes aus meinem Wahlkreis (CDU und Die Grünen) eine Mail gesendet, in denen ich ihnen erklärt habe, warum dieses Gesetz wohl kontraproduktiv sein könnte. Dies sieht der CCC auch so und generell gab es scharfe Kritik an diesem neuen Gesetz zu Hacker-Tools, etc.
Nun habe ich doch eine sehr ausführliche Mail des Grünen Abgeordneten bekommen, die ich gerne an euch weitergebe:

Sehr geehrter Herr Grässlin,

vielen Dank noch für Ihre Mail, mit der Sie Ihre Sorgen bezüglich des jüngst
verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Computerkriminalität ausdrücken. Ihr
Anliegen habe ich gerne mit dem grünen zuständigen Fachpolitiker in der
Bundestagsfraktion, Jerzey Montag besprochen.

Mit diesem Gesetzentwurf werden nicht  – wie von Ihnen vermutet – sog.
Hackertools verboten; allerdings wurde ein Tatbestand des Vorbereitens des
Ausspähens und Abfangens von Daten als neuer Straftatbestand in das StGB
aufgenommen.

Danach macht sich strafbar, wer Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
von Straftaten ist, herstellt, sich oder anderen verschafft, verkauft, einem
andern überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.

In der Tat wurde im Rahmen der Diskussion zu dem Gesetzentwurf  von vielen
engagierten Verbänden und Initiativen eingewandt, dass die Definition der
von der Strafnorm erfassten Computerprogramme zu unscharf und zu weitgehend
sei. Es wurde die Befürchtung geäußert, damit könnten auch „dual-use-tools“
erfasst und deren Entwickler und Nutzer in die Ecke des Strafrechts gedrängt
werden.

Diese Kritik haben wir Grünen sehr sorgfältig geprüft und – im Ergebnis
erfolgreich – darauf hingewirkt dass diesen Bedenken im Bericht des
Rechtsausschusses deutlich begegnet wird.

Nun ist wird durch einen neu eingefügten Verweis auf Art 6 des
Europaratsübereinkommens klargestellt, dass nur solche Computerprogramme
erfasst sind, die in erster Linie dafür hergestellt werden, um damit
Straftaten nach § 202 a oder b StGB zu begehen. In der Beschlussempfehlung
ist festgehalten, dass die bloße „Eignung“ hierzu nicht ausreicht! Es muss
sich vielmehr um Computerprogramme handeln, die ihrer Bauart nach darauf
ausgelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen – mithin um sog. Schadsoftware
handeln. An diesen Konkretisierungen der Strafnorm werden auch Gerichte
nicht vorbeikommen, so dass die befürchtete Überkriminalisierung nach
unserem Dafürhalten nicht eintreten wird. Programmierer bzw. Anwender von
Tools wie z.B. Wireshark  oder Ping werden sich also auch künftig nicht
strafbar machen, denn es handelt sich bei diesen eben gerade nicht um
Schadsoftware.  

Für Zweifelsfälle sichert das Strafantragserfordernis, dass es ohne Kläger
gar nicht zum Strafverfahren kommen kann: ist der vermeintlich Geschädigte
damit einverstanden, dass in seinem IT-System Sicherheitslücken aufgedeckt
werden (damit er diese schließen und so das Sicherheitsniveau erhöhen kann)
wird er gerade keinen Strafantrag stellen, so dass eine Strafverfolgung
ausgeschlossen ist.

Zusätzlich war uns Grünen wichtig, dass in der Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses ein Prüfauftrag des Gesetzgebers verankert wurde, mit der
die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung sorgfältig beobachtet werden.
Sollte die Neuregelung – wider Erwarten –doch zu erheblichen negativen
Auswirkungen führen, wird der Gesetzgeber ggf. zeitnah gegensteuern müssen.

Vor dem Hintergrund dieser vielen erreichten Einschränkungen, die uns Grünen
sehr wichtig waren,  haben wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht
versagt. Mehr Information zu dem Gesetzentwurf finden Sie auch unter:
http://www.jerzy-montag.de/cms/default/dok/184/184250.computerkriminalitaet.
htm

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bonde, MdB

——————————————–
Alexander Bonde
Mitglied des Deutschen Bundestages

Vorsitzender der Landesgruppe Bündnis90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg im
Bundestag
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Verteidigungsausschusses

Wahlkreisbüro Emmendingen/Lahr (Mo – Fr):
Karl-Friedrich-Str. 40
79312 Emmendingen
Tel: 0 76 41/ 95 45 45
Fax: 0 76 41/ 95 45 46
Email: alexander.bonde@wk.bundestag.de
www.alexander-bonde.de

Zweigstelle Ortenau (Do 11 -15 Uhr)
Metzgerstr. 13
77652 Offenburg
Tel 0 78 1 / 91 91 69 6

Bundestagsbüro:
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/ 227 71691
Fax: 030/ 227 76991
Email: alexander.bonde@bundestag.de
www.alexander-bonde.de  

SSH ist ein böses Tool…

… das gehört eigentlich sofort verboten: es muss einfach ein Hacker-Tool sein, wenn ich mir diesen Auszug aus meinem Log so ansehe:

Jul 5 04:21:37 v32201 sshd[12126]: (pam_unix) authentication failure; logname= uid=0 euid=0 tty=ssh ruser= rhost=v30898.1blu.de
Jul 5 04:21:38 v32201 sshd[12126]: Failed password for invalid user ts from 88.84.148.58 port 33584 ssh2
Jul 5 04:21:38 v32201 sshd[12199]: (pam_unix) authentication failure; logname= uid=0 euid=0 tty=ssh ruser= rhost=v30898.1blu.de
Jul 5 04:21:41 v32201 sshd[12199]: Failed password for invalid user ts from 88.84.148.58 port 33764 ssh2
Jul 5 04:21:41 v32201 sshd[13314]: (pam_unix) authentication failure; logname= uid=0 euid=0 tty=ssh ruser= rhost=v30898.1blu.de
Jul 5 04:21:43 v32201 sshd[13314]: Failed password for invalid user ts from 88.84.148.58 port 33967 ssh2
Jul 5 04:21:43 v32201 sshd[13394]: (pam_unix) authentication failure; logname= uid=0 euid=0 tty=ssh ruser= rhost=v30898.1blu.de
Jul 5 04:21:45 v32201 sshd[13394]: Failed password for invalid user ts2 from 88.84.148.58 port 34173 ssh2
Jul 5 04:21:45 v32201 sshd[13476]: (pam_unix) authentication failure; logname= uid=0 euid=0 tty=ssh ruser= rhost=v30898.1blu.de
Jul 5 04:21:48 v32201 sshd[13476]: Failed password for invalid user ts from 88.84.148.58 port 34365 ssh2
Jul 5 04:21:48 v32201 sshd[13582]: (pam_unix) authentication failure; logname= uid=0 euid=0 tty=ssh ruser= rhost=v30898.1blu.de
Jul 5 04:21:50 v32201 sshd[13582]: Failed password for invalid user ts from 88.84.148.58 port 34595 ssh2

das geht so noch seitenweise weiter. Naja vielleicht sollte ich doch mal meinen Server fertig konfigurieren. SSH nur über VPN zu erlauben, dürfte wohl (wie bei meinem alten Server) helfen. Überraschend finde ich, dass mein IMAP-Server noch nie angegriffen wurde. Generell scheinen die Server-Dienste außer sshd nicht angegriffen zu werden. Naja Script-Kiddies muss ich ja auch nicht verstehen 😉

Hallo Neuer Server

Dies ist der erste Eintrag, der auf meinem neuen V-Server erstellt wurde. Viele kennen mein altes Problem: mein Server ist sehr langsam und immer mal wieder ohne einen ersichtlichen Grund ausgefallen. Daher hab ich mir nun einen neuen V-Server bei 1blu bestellt. Tja das hat man davon, wenn man die Kunden nicht über Downtimes informiert, einfach den Rechner ausschaltet für Arbeiten, die am laufenden System hätten durchgeführt werden können (z.B. Eintragen einer weiteren IP-Adresse – dafür neustarten, ja ist das denn Windows oder was?)

Nun hoff ich mal, dass mir dieser neue Server mehr Freude bereiten wird. Es scheint mir, dass er performanter ist. Jedoch ist die Konfiguration etwas komisch. Es läuft ein 2.6.9.er Kernel bei Ubuntu 6.06 – das sollte eigentlich 2.6.16 sein… Dann war sendmail als MTA installiert (no comment). Die /etc/apt/sources.list war nicht vorhanden!?! Naja all diese Probleme kann man lösen 😉

Jetzt installiere ich Postfix.