Disclaimer: dieser Beitrag ist nicht Ernst völlig Ernst gemeint 😉
Seit gestern haben wir ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Zerlegen wir das ganze Mal: “informationstechnisches System” = PC; “Gewährleistung der Vertraulichkeit” bedeutet alles was ich im PC speicher oder auch nur eintippe wird vertraulich behandelt, also nicht an dritte weitergegeben; “Gewährleistung der Integrität” bedeutet, dass der PC nicht verändert wird, er also in dem Zustand bleibt wie er eingerichtet wurde und man sich darauf verlassen kann.
Jetzt stell ich mir die Frage: sind die Voraussetzungen bei Microsoft Windows gegeben? Vertraulichkeit? Nun es gibt diese Zwangsaktivierung über das Internet. Man weiß jedoch nicht welche Daten übertragen werden. Dieser Punkt ist also schon mal fraglich. Außerdem werden wohl auch beim Update Information an Microsoft übertragen um zu prüfen, ob man eine legale Kopie hat – für mich ein klarer Verstoß gegen Vertraulichkeit. Das sind Informationen, die eigentlich nur den PC Besitzer etwas angehen. (Natürlich hat MS ein berechtigtes Interesse nicht lizenzierte Versionen aufzuspüren. Jedoch ist nun mit dem neuen Grundrecht sicherlich nicht mehr die Verhältnismäßigkeit geboten.)
Integrität? Als Vista plötzlich fälschlicherweise bei mir meinte, ich müsste noch einmal aktivieren, da ich “Hardware” ausgetaucht hatte, wurde das System in einen reduzierten Modus gesetzt. Die Reduzierung der Features sehe ich als Verletzung der Integrität an. Abgesehen davon scheint Microsoft ohne Rückfragen Updates zu installieren. Dies ist ein Gefahrenpotential, da somit das System verändert werden könnte und die Integrität nicht mehr sichergestellt wäre. Auch das Malware Problem verstößt definitiv gegen das Gebot der Integrität. Microsoft muss das System nun so programmieren, dass Viren/Würmer/Trojaner nicht mehr die Integrität des Systems verletzen können. (Wobei hier wohl die EU-Kommission einen Strich durch die Rechnung machen würde, da bei einem sicheren Windows Nortons und F-Secures Geschäftsmodell zerstört wären)
Leider hat das BVerfG kein Strafmaß definiert. Man kann daher Microsoft kaum zwingen dieses IT-Grundrecht einzuhalten. Hoffentlich regelt der Gesetzgeber dieses. Das IT-Grundrecht ergänzt gerade bei solchen Sachen wie heimliche Übertragung von PC-Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine gesetzliche Regelung wie der Anwender darüber informiert werden muss, wäre schon angebracht. Es wäre auch schön, wenn die zwei vom BVerfG definierten Grundrechte endlich einmal in das Grundgesetz geschrieben würden.