In Karlsruhe hat die Verhandlung über das Gesetz zur online Durchsuchung in NRW begonnen. Und es sieht so aus als ob die Richter ein Urteil in der Größenordnung des Volkszählungsurteil erlassen werden. So sprach Gerichtspräsident Papier bereits in der Einführung davon, dass die Verhandlung “möglicherweise weit über die hier streitgegenständlichen Vorschriften hinaus Bedeutung erlangen” werden. Außerdem sprach er von dem “grundrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen informationstechnischen Systems”. Dieses Grundrecht gibt es bisher noch nicht. Ist es denkbar, dass das BVerfG wie 1983 ein neues Grundrecht schafft? Ich würde das sehr begrüßen. Ein solches Grundrecht wäre die perfekte Fortsetzung zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein neues Grundrecht, das sich aus bestehenden ableitet, über der Verfassung steht und auch von der Legislative nicht abgeschafft werden kann. Das wäre das aus für den “Bundestrojaner”.
Ich kann nur hoffen, dass die Richter erkennen, welche einmalige Chance sie haben die Grundrechte und das Grundgesetz in der BRD zu verteidigen.
Das Ganze kann man auch ausführlich auf SO nachlesen.
Als nun in Mannheim lebender, möchte ich noch eine Aussage zitieren:
“Darauf zu vertrauen, dass man etwas ausfiltern kann, ist naiv vor allem, wenn man es mit Profis zu tun hat”. (Professor Freiling von der Universität Mannheim)