Auch wenn Herr Schäuble am Ende daran sterben sollte: ich habe in der wikipedia im Artikel zum Bundesverfassungsgericht etwas entdeckt was seine “lebensnotwendige” Online Durchsuchung vor Probleme stellen dürfte. Ich zitiere:
“2006 entscheidet das Gericht, dass auf einer Festplatte privat gespeicherte, internetgestützte Kommunikation zwar nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt ist, da Übermittlungsvorgänge bereits beendet sind, jedoch erfährt sie in einem Ergänzungsverhältnis Schutz durch das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung.”
Daraus schließe ich: wird einfach nur ein Gesetz erlassen, kassiert Karlsruhe es wieder. Das GG wird er wohl kaum ändern können (da wird wohl die SPD nicht mit machen) und Frau Merkel wird ihre politische Zukunft wohl kaum an solch ein Gesetz knüpfen und am Ende eine Vertrauensfrage riskieren. Und selbst wenn? Macht die FDP so was mit oder die Grünen? Wohl kaum. Also lehnen wir uns zurück, schauen zu wie Herr Schäuble sich weiterhin lächerlich macht, wie in diesem Stern Interview (vielen Dank an Flo – war interresant), und lassen Karlsruhe am Ende einfach jeden seiner faschistischenfanatischen Vorschläge kassieren.